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Um an dem Auswahlverfahren zur Amtsarztquote Sachsen-Anhalt für das Wintersemester 2026/2027 teilzunehmen, ist die Bewerbung bis zum 31. März 2026 einzureichen. Die Bewerbung gilt als vollständig und fristgerecht eingegangen, wenn sie sowohl online als auch schriftlich bei der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) vorliegt.

Was ist die Amtsarztquote?

Mit der Amtsarztquote werden Medizinstudienplätze im Rahmen der Vorabquote an Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre ärztlich im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) in Sachsen-Anhalt tätig zu sein.

Hintergrund:

In Sachsen-Anhalt sind die 14 Gesundheitsämter jeweils bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angesiedelt. Bereits heute fehlen Ärzte in den Gesundheitsämtern. Der Bedarf an Amtsärzten wird auf Grund der Altersstruktur in den kommenden Jahren massiv zunehmen.

Der Öffentliche Gesundheitsdienst – die dritte Säule des Gesundheitswesens – hat vor Ort in den Gesundheitsämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten eine Vielzahl an Aufgaben. Über die gerade in den letzten Jahren im Fokus stehenden Aufgaben im Infektions- und Katastrophenschutz hinaus ergibt sich ein viel breiteres Aufgabenspektrum für den ÖGD und damit den Amtsarzt.

Die Bandbreite der Aufgaben beinhaltet unter anderem:

  • Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien mit Kleinkindern, die Mütterberatungen,
  • Kita- und Einschulungsuntersuchungen,
  • Untersuchungen und Beratungen von Schwangeren und Schwangerschaftskonfliktberatungen, 
  • Kontroll- und Überwachungsaufgaben im Bereich der Krankenhaus-, Umwelt- und Seuchenhygiene
  • Beratungs- und Hilfsangebote für psychisch kranke Menschen, chronisch kranke sowie körperlich behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Menschen, teils in Bereichen in denen niemand sonst tätig ist 
  • Erstellung amtsärztlicher Gutachten und Zeugnisse von der Einstellung bis zur Dienstfähigkeit
  • Netzwerkarbeit und Schaffung von Schnittstellen
  • Mitwirkung an der Gesundheitsberichterstattung
  • Politikberatung
  • Zahnärztliche Prävention

Was ist das Besondere an der Amtsarztquote?

Die Abiturnote spielt nur eine untergeordnete Rolle.

Vielmehr zählen eine Berufsausbildung/Berufserfahrung in einem medizinischen Beruf. Eine Liste der anerkennungsfähigen Berufe ist hier zu finden. Eine praktische Tätigkeit in einer Arztpraxis, einem Medizinischen Versorgungszentrum oder Krankenhaus kann ebenfalls anerkannt werden, wenn die Tätigkeit mindestens sechs Monate ausgeübt wurde. Insgesamt werden aus allen entsprechenden Tätigkeiten maximal 48 Monate gewertet.

Ein weiteres Kriterium ist das Ergebnis eines spezifischen Studierfähigkeitstests. Der Test wird schriftlich abgelegt, dauert einen Tag und findet online statt.

Die Kriterien werden wie folgt gewichtet:

Abiturdurchschnittsnote

10 %

Testergebnis des Studierfähigkeitstests

50 %

Berufsausbildung / Berufstätigkeit, praktische Tätigkeit

40 %

Ein Berechnungsbeispiel ist hier zu finden.

Ansprechpartner

Jacqueline Koch

0391 627-7439
0391 627-8436

Ansprechpartner

Gesine Tipmann

0391 627-6439
0391 627-8436