Berechnung des Gesamtpunktwertes
Die Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen für die Amtsarztquote in Sachsen-Anhalt richtet sich in absteigender Reihenfolge nach dem erzielten Gesamtpunktwert.
Die Kriterien gehen mit folgender Gewichtung in den Gesamtpunktwert ein:
| Abiturdurchschnittsnote | 10 % |
| Testergebnis des Studierfähigkeitstests | 50 % |
| Berufsausbildung / Berufstätigkeit, praktische Tätigkeit | 40 % |
Das jeweilige Kriterium geht mit Punkten in die Wertung ein. Für jedes Kriterium werden zwischen 0 und 100 Punkte vergeben, so dass im Ergebnis unter Berücksichtigung der Gewichtung jeder Bewerber zwischen 0 und 100 Punkten erreichen kann. Kommastellen werden abgeschnitten, es wird nicht gerundet. Aus dem erreichten Punktwert ergibt sich der Rangplatz. Die Bewerber mit den besten Punktwerten unterzeichnen den öffentlich-rechtlichen Vertrag und erhalten danach eine Zulassung durch die Stiftung für Hochschulzulassung. Die Anzahl richtet sich danach, wie viele Medizinstudienplätze in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen.
- Hier eine Beispielsrechnung.