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Berechnung des Gesamtpunktwertes

Die Auswahl der Bewerber und Bewerberinnen für die Amtsarztquote in Sachsen-Anhalt richtet sich in absteigender Reihenfolge nach dem erzielten Gesamtpunktwert.

Die Kriterien gehen mit folgender Gewichtung in den Gesamtpunktwert ein:

Abiturdurchschnittsnote

10 %

Testergebnis des Studierfähigkeitstests

50 %

Berufsausbildung / Berufstätigkeit, praktische Tätigkeit

40 %

Das jeweilige Kriterium geht mit Punkten in die Wertung ein. Für jedes Kriterium werden zwischen 0 und 100 Punkte vergeben, so dass im Ergebnis unter Berücksichtigung der Gewichtung jeder Bewerber zwischen 0 und 100 Punkten erreichen kann. Kommastellen werden abgeschnitten, es wird nicht gerundet. Aus dem erreichten Punktwert ergibt sich der Rangplatz. Die Bewerber mit den besten Punktwerten unterzeichnen den öffentlich-rechtlichen Vertrag und erhalten danach eine Zulassung durch die Stiftung für Hochschulzulassung. Die Anzahl richtet sich danach, wie viele Medizinstudienplätze in Sachsen-Anhalt zur Verfügung stehen.

Ansprechpartner

Jacqueline Koch

0391 627-7439
0391 627-8436

Ansprechpartner

Gesine Tipmann

0391 627-6439
0391 627-8436